Allgemeine Geschäftsbedingungen
RECHTLICHER HAFTUNGSAUSSCHLUSS
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Rechtsgeschäfte zwischen Rottensteiner Steel Solutions e.U. (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Die AGB gelten auch für zukünftige Aufträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
2. Leistungsumfang
2.1 Rottensteiner Steel Solutions e.U. erbringt Stahlbauarbeiten, Metallbauarbeiten, Herstellung von Stahl- und Metallkonstruktionen, Lieferung von Bauteilen und Konstruktionen, Montage und Demontage, Instandsetzung, Umbau und Anpassungsarbeiten, Service-, Reparatur- und Wartungsleistungen, gegebenenfalls Planungs-, Aufmaß- und Detailleistungen, soweit ausdrücklich vereinbart.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot sowie der schriftlichen Auftragsbestätigung der Rottensteiner Steel Solutions e.U. .
Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang bedürfen der Schriftform. Diese werden gesondert bewertet und führen, sofern erforderlich, zu einer entsprechenden Anpassung der Vergütung sowie der vereinbarten Leistungsfristen.
Rottensteiner Steel Solutions e.U. ist berechtigt, Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung auszuführen.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend und gelten 30 Tage ab Ausstellungsdatum, sofern nicht anders angegeben.
3.2 Ein Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Annahme des Angebots zustande.
Das Angebot ist vom Auftraggeber firmenmäßig zu unterfertigen und per E-Mail an office@rott-solutions.com zu übermitteln.
Mit der Unterfertigung des Angebots bestätigt der Auftraggeber zugleich, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen hat und diese vollinhaltlich akzeptiert.
3.3 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
3.4 Bei Annahme eines schriftlichen Angebots wird eine Akontozahlung in Höhe von mindestens 30 % der Auftragssumme fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn der Leistungserbringung eine Anzahlung (Akonto) in beliebiger Höhe zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird vom Auftragnehmer nach eigenem Ermessen festgelegt und ist im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder gesondert bekanntzugeben. Die Leistungserbringung beginnt erst nach vollständigem Einlangen der geforderten Anzahlung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Bearbeitung beginnt erst nach Einlangen der Anzahlung.
Im Übrigen gelten die Vergütungs- und Zahlungsbedingungen gemäß Punkt 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Rottensteiner Steel Solutions e.U. sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Pläne, Freigaben sowie Zugänge vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die bereitgestellten Informationen korrekt, vollständig und für die Durchführung der Leistungen geeignet sind.
Verzögerungen, Mehraufwände oder zusätzliche Kosten, die aufgrund unvollständiger, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen Rottensteiner Steel Solutions e.U. zu einer entsprechenden Anpassung der Vergütung sowie der vereinbarten Leistungsfristen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Rottensteiner Steel Solutions e.U. berechtigt, die Leistungserbringung bis zur ordnungsgemäßen Mitwirkung auszusetzen.
Die vereinbarten Leistungsfristen beginnen erst mit vollständiger und ordnungsgemäßer Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
Werden erforderliche Unterlagen, Informationen oder Freigaben nicht rechtzeitig oder unvollständig zur Verfügung gestellt, verlängern sich sämtliche vereinbarten Termine und Fristen automatisch um den Zeitraum der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit für die Wiederaufnahme der Leistungen.
4.2 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher von ihm bereitgestellter Informationen, Unterlagen, Pläne, Maße und sonstiger Vorgaben.
4.3 Erweisen sich die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Pläne oder Maße als unrichtig, unvollständig oder werden diese nachträglich geändert, so sind sämtliche daraus resultierenden Leistungen, Anpassungen, Mehrarbeiten sowie bereits erbrachte Leistungen vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Leistungen auf Grundlage der ursprünglich bereitgestellten Informationen bereits begonnen oder teilweise ausgeführt wurden.
Der durch Berichtigungen oder Änderungen entstehende Mehraufwand wird nach tatsächlichem Aufwand oder gemäß den vereinbarten Preisen gesondert in Rechnung gestellt.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Akontozahlungen, wie in Punkt 3.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben, sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Höhe der Akontozahlung nach eigenem Ermessen festzulegen und diese im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder gesondert bekanntzugeben. Die Bearbeitung sowie die Leistungserbringung beginnen erst nach vollständigem Einlangen der jeweils geforderten Anzahlung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen oder zu unterbrechen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers. Arbeitszeiten, Fahrtzeiten, Anfahrten sowie sonstige Reisezeiten gelten als Arbeitszeit und werden entsprechend verrechnet. Zusätzlich werden Fahrtkosten gemäß den jeweils geltenden Kilometersätzen bzw. nach tatsächlichem Aufwand (z. B. Bahn-, Maut- oder Parkgebühren) gesondert in Rechnung gestellt.
5.2 Sofern im Angebot kein ausdrücklicher Fixpreis vereinbart wurde, gelten sämtliche angegebenen Preise als unverbindliche Kostenschätzungen.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach tatsächlichem Zeitaufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers, auch wenn zuvor ein Angebot gelegt wurde.
Maßgeblich sind die vom Auftragnehmer geführten Stundenaufzeichnungen, die als verbindliche Grundlage für die Abrechnung gelten.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB in gesetzlicher Höhe berechnet.
5.4 Sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung entsprechend dem Leistungsfortschritt.
Die Rottensteiner Steel Solutions e.U. ist berechtigt, Teilrechnungen in angemessenen Abständen entsprechend dem Projektfortschritt oder dem angefallenen Leistungsaufwand zu legen. Bei größeren Projekten ist die Rottensteiner Steel Solutions e.U. berechtigt, Teilrechnungen in regelmäßigen Abständen, insbesondere im 14-tägigen Intervall, zu stellen.
Teilrechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen Netto zu begleichen.
5.5 Die von der Rottensteiner Steel Solutions e.U. geführten Stundenaufzeichnungen (insbesondere in Form von Arbeitsberichten, Tätigkeitsnachweisen oder elektronischen Aufzeichnungen) gelten als maßgebliche Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen.
Dies umfasst auch koordinative, organisatorische sowie projektbezogene Leistungen, die im Rahmen der Auftragserfüllung anfallen.
Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die entsprechenden Aufzeichnungen.
Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Übermittlung der Stundenaufstellung schriftlich begründete Einwände erhebt, gelten die aufgezeichneten Zeiten und Leistungen als vollständig und anerkannt.
5.6 Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
6. Eigentum und Urheberrecht
6.1 Sämtliche gelieferten Waren, Bauteile und Konstruktionen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum der Rottensteiner Steel Solutions e.U. .
6.2 Eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zulässig. Der Auftraggeber tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe der offenen Forderungen der Rottensteiner Steel Solutions an diese ab. Die Rottensteiner Steel Solutions e.U. nimmt diese Abtretung an.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen und entsprechende Unterlagen vorzulegen.
6.3 Der Auftraggeber hat die Rottensteiner Steel Solutions e.U. unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zugreifen (z. B. Pfändung), und alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Eigentums zu ergreifen.
6.4 Bei Zahlungsverzug ist die Rottensteiner Steel Solutions e.U. berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzufordern oder zurückzunehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich erklärt wird.
7. Haftung
7.1 Die Haftung der Rottensteiner Steel Solutions e.U. für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Rottensteiner Steel Solutions nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Folgeschäden oder sonstige indirekte Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7.4 Die Rottensteiner Steel Solutions e.U. haftet nicht für Schäden, die auf unvollständigen, fehlerhaften oder nachträglich geänderten Angaben, Unterlagen, Plänen oder Vorgaben des Auftraggebers beruhen.
7.5 Die Rottensteiner Steel Solutions e.U. ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte (insbesondere Lohnfertigungsunternehmen) erbringen zu lassen.
Die Rottensteiner Steel Solutions e.U. übernimmt keine Haftung für die Ausführung, Qualität oder normgerechte Herstellung der durch Dritte erbrachten Leistungen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Verantwortung für die vertragsgemäße und normgerechte Ausführung der jeweiligen Leistungen liegt beim jeweils ausführenden Dritten.
Die Haftung der Rottensteiner Steel Solutions e.U. beschränkt sich in diesem Zusammenhang auf die sorgfältige Auswahl und Beauftragung der jeweiligen Dritten.
Eine darüberhinausgehende Haftung, insbesondere für Ausführungsfehler, Maßabweichungen, Materialfehler oder normative Abweichungen der durch Dritte erbrachten Leistungen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Inverkehrbringen von Waren / Produkthaftung
8.1 Die Rottensteiner Steel Solutions e.U. ist nicht Hersteller der gelieferten Waren, Bauteile oder Konstruktionen, sofern diese durch Dritte (insbesondere Lohnfertigungsunternehmen) hergestellt werden.
8.2 Das Inverkehrbringen im Sinne der jeweils anwendbaren produktsicherheits- und produkthaftungsrechtlichen Bestimmungen erfolgt durch das jeweils produzierende Unternehmen. Dieses ist für die Einhaltung aller gesetzlichen, normativen und technischen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärungen und anwendbarer Normen, verantwortlich.
8.3 Die Rottensteiner Steel Solutions e.U. tritt gegenüber dem Auftraggeber als Koordinator, Projektabwickler bzw. Vertragspartner auf, übernimmt jedoch – soweit gesetzlich zulässig – keine Herstellerverantwortung für durch Dritte gefertigte Produkte.
8.4 Eine Haftung der Rottensteiner Steel Solutions e.U. im Zusammenhang mit Produkthaftung, Inverkehrbringen, normativer Konformität oder behördlichen Anforderungen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen und beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl und Beauftragung der jeweiligen Dritten.
8.5 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche produktbezogenen Unterlagen (z. B. Konformitätserklärungen, Prüfzeugnisse, technische Dokumentationen) vom jeweiligen Hersteller bereitgestellt werden.
9. Gewährleistung
9.1 Die Rottensteiner Steel Solutions e.U. gewährleistet die fachgerechte Erbringung der eigenen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik.
Für Leistungen, Bauteile oder Konstruktionen, die durch Dritte (insbesondere Lohnfertigungsunternehmen) erbracht oder hergestellt werden, beschränkt sich die Gewährleistung – soweit gesetzlich zulässig – auf die Weitergabe der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Hersteller.
9.2 Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt der Leistung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe bzw. Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die fristgerechte Anzeige offensichtlicher Mängel, gilt die Leistung hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
9.3 Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine Nachbesserung oder Ergänzung. Weitere Ansprüche wie Rückzahlungen sind ausgeschlossen.
9.4 Bei berechtigten und fristgerecht angezeigten Mängeln erfolgt nach Wahl der Rottensteiner Steel Solutions e.U. eine Verbesserung (Nachbesserung) oder – sofern möglich – die Weiterleitung und Abwicklung gegenüber dem jeweiligen Hersteller bzw. ausführenden Dritten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Preisminderung, Wandlung oder Schadenersatz, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
9.5 Keine Gewährleistung besteht insbesondere für:
-
natürliche Abnutzung und Verschleiß
-
Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung oder Überbeanspruchung
-
fehlende, unzureichende oder nicht fachgerechte Wartung
-
Korrosion, Witterungs- oder Umwelteinflüsse
-
Eingriffe, Änderungen oder Reparaturen durch Dritte
-
Abweichungen, die auf Vorgaben oder Unterlagen des Auftraggebers beruhen
Für bewegliche Teile sowie Verschleißteile gilt die Gewährleistung nur im Rahmen der üblichen technischen Lebensdauer.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle im Zuge der Auftragsdurchführung bekannt gewordenen geschäftlichen oder privaten Informationen.
10.2 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG 2018) verarbeitet.
10.3 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn sie zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
11. Rücktritt und Stornierung durch den Auftraggeber
11.1 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
11.2 Erklärt der Auftraggeber dennoch eine Kündigung, einen Rücktritt oder eine Stornierung des Auftrags, ist die Rottensteiner Steel Solutions e.U. berechtigt, sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen in voller Höhe abzurechnen. Dies umfasst insbesondere Planungsleistungen, Koordinationsaufwand, Arbeitsleistungen, Materialbeschaffung sowie bereits getätigte Dispositionen und Beauftragungen gegenüber Dritten.
11.3 Darüber hinaus ist die Rottensteiner Steel Solutions e.U. berechtigt, eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 5 % der vereinbarten Auftragssumme zu verrechnen, sofern nicht ein höherer tatsächlicher Schaden nachgewiesen wird.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
12.2 Als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – Eisenstadt vereinbart.
12.3 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Unternehmens in 7212 Forchtenstein.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt jene, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14. Schlussbestimmungen
Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz von Rottensteiner Steel Solutions e.U.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - DIE GRUNDLAGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) sind eine Reihe rechtsverbindlicher Bedingungen, die von Website-Betreibern definiert werden. Die AGB legen den rechtlichen Rahmen fest, der sich auf die Aktivitäten von Website-Besuchern oder Kunden bezieht, während diese die Website besuchen oder mit ihr interagieren. Die AGB sollen das Rechtsverhältnis zwischen den Website-Besuchern und dem Website-Betreiber begründen.
Die AGB sollten gemäß der spezifischen Bedürfnisse jeder Website definiert werden. Beispielsweise erfordert eine eCommerce-Website, die Kunden Produkte anbietet, andere AGB als eine Website, die nur Informationen bereitstellt (wie ein Blog, eine Landingpage usw.).
Die AGB bieten Website-Betreibern die Möglichkeit, sich vor einer potenziellen rechtlichen Gefährdung zu schützen. Diese können jedoch je nach örtlicher Rechtsprechung variieren. Daher sollte eine rechtliche Beratung für das eigene Rechtsgebiet stattfinden, um rechtliche Gefährdungen zu vermeiden.
