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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Rechtsgeschäfte zwischen ROTT Solutions e.U. (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Die AGB gelten auch für zukünftige Aufträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

 

2. Leistungsumfang

2.1 ROTT Solutions e.U. erbringt technische Dienstleistungen in Form von Gutachten, Beratungs- und Betreuungsleistungen im Bereich Metall-, Stahl- und Bauwesen.
2.2 Planungsleistungen im Sinne der Ingenieurplanung oder Bauplanung werden nicht angeboten.
2.3 Gerichtliche Gutachten oder Tätigkeiten im Auftrag von Gerichten werden nicht durchgeführt.
2.4 Der genaue Leistungsumfang wird jeweils im Angebot oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegt.

 

3. Angebot und Vertragsabschluss

3.1 Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend und gelten 30 Tage ab Ausstellungsdatum, sofern nicht anders angegeben.
3.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch ausdrückliche Beauftragung (z. B. per E-Mail) zustande.
3.3 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.                                                                                                                                                                                                                    3.4 Bei Annahme eines schriftlichen Angebots wird eine Akontozahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme fällig.
Die Bearbeitung beginnt erst nach Einlangen der Anzahlung.
Im Übrigen gelten die Vergütungs- und Zahlungsbedingungen gemäß Punkt 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
4.3 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder unrichtiger Angaben des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

 

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Akontozahlungen, wie in Punkt 3.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben, sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen.
Die Bearbeitung und Leistungserbringung beginnen erst nach vollständigem Einlangen der jeweiligen Anzahlung. Leistungen werden – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – nach tatsächlichem Zeitaufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers abgerechnet. Fahrtzeiten, Anfahrten und sonstige Reisekosten gelten als Arbeitszeit und werden ebenfalls nach den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet.
Zusätzlich werden Fahrtkosten gemäß den jeweils geltenden Kilometersätzen bzw. tatsächlichen Aufwendungen (z. B. Bahn-, Maut- oder Parkgebühren) gesondert verrechnet.
5.2 Sofern im Angebot kein ausdrücklicher Fixpreis vereinbart wurde, gelten sämtliche angegebenen Preise als unverbindliche Kostenschätzungen.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach tatsächlichem Zeitaufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers, auch wenn zuvor ein Angebot gelegt wurde.
Maßgeblich sind die vom Auftragnehmer geführten Stundenaufzeichnungen, die als verbindliche Grundlage für die Abrechnung gelten.                                                                                                                  5.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB in gesetzlicher Höhe berechnet.
5.4 Sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, erfolgen Zahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt.
Nach spätestens 35 geleisteten Arbeitsstunden wird automatisch eine Teilrechnung fällig, unabhängig vom Gesamtfortschritt des Auftrags.                                                                                                            5.5 Stundenaufzeichnungen die vom Auftragnehmer geführten Stundenaufzeichnungen (z. B. in Form von Arbeitsberichten, Tätigkeitsnachweisen oder elektronischen Aufzeichnungen) gelten als verbindliche Grundlage für die Abrechnung.
Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Aufstellung schriftlich Einwände erhebt, gelten die dokumentierten Zeiten und Tätigkeiten als anerkannt.

 

6. Eigentum und Urheberrecht

6.1 Alle erstellten Gutachten, Berichte, Analysen und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ROTT Solutions e.U.
6.2 Die Ergebnisse dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere zur gewerblichen Nutzung, ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.
6.3 Das Urheberrecht an sämtlichen erbrachten Leistungen verbleibt beim Auftragnehmer.

 

7. Haftung

7.1 Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
7.2 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.
7.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Angaben, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Informationen des Auftraggebers beruhen.

 

8. Gewährleistung

8.1 Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Durchführung der Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik.
8.2 Mängel sind schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Gutachtens oder der Leistung anzuzeigen.
8.3 Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine Nachbesserung oder Ergänzung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle im Zuge der Auftragsdurchführung bekannt gewordenen geschäftlichen oder privaten Informationen.
9.2 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG 2018) verarbeitet.
9.3 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn sie zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

10. Kündigung und Rücktritt

10.1 Der Auftraggeber kann den Auftrag bis zum Beginn der Leistungserbringung schriftlich stornieren.
10.2 Erfolgt eine Stornierung nach Beginn der Arbeiten, sind die bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen vollständig zu vergüten.
10.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug oder fehlende Mitwirkung) zu kündigen.

 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
11.2 Als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – Eisenstadt vereinbart.
11.3 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Unternehmens in 7212 Forchtenstein.

 

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt jene, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

13. Schlussbestimmungen

Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

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